Nach diesem nicht enden wollenden Sommer, ist es jetzt doch kälter geworden. Und das bedeutet, dass Du Dich auch bald wieder mit Eis und Schnee arrangieren musst. Der unschöne Nebeneffekt davon ist, dass schon früh morgens das Trottoir geräumt sein muss. Aber wann genau? Und, darf ich nun mit Salz streuen oder nicht? Wir helfen Dir durch die kalte Jahreszeit und zeigen Dir, wie es am besten geht.
Das brauchst Du zum Schnee räumen
Schneeschaufeln und Schneeschieber
Da brauchst Du noch wirklich Muskelkraft. Mit der besonders breiten Schaufel lässt sich Schnee gut aufnehmen und zur Seite schippen. Es gibt sie in verschiedenen Materialien von Plastik bis zu Aluminium. Jedes Material hat seine Vorteile bezüglich Gewicht, Langlebigkeit und Preis.
Eine Abwandlung der Schneeschaufel ist die Schneewanne. Wenn Du in einer Region lebst, in denen besonders viel Schnee fällt, dann bist Du mit ihr besser dran, denn sie nimmt grössere Schneemengen auf. Sie ist aber nur dafür geeignet den Schnee zur Seite zu schieben. Anheben kannst Du die volle Wanne nicht mehr.
Schneefräsen
Wenn Du nicht alles von Hand schippen willst, weil Du grosse Flächen räumen musst oder das körperlich nicht schaffst, dann ist die motorbetriebe Schneefräse eine Alternative.
Es gibt sie mit Benzinmotor. Sie lässt sich im Herbst auch benutzen, um herabgefallenes Laub zu entfernen.
Das kannst Du zum Schneeräumen gut gebrauchen
Besen
Wenn der Schnee noch schön pulverig ist, dann ist schon ein Besen super. Denn dann lässt sich der Schnee ganz einfach wegfegen. Und wo kein Schnee mehr ist, da kann sich auch nichts platt treten und glatt werden.
Wer muss Schneeräumen und wann?
Wer?
Der Winterdienst der öffentlichen Strassen und Fusswege in der Schweiz obliegt Grundsätzlich den Kantonen und Gemeinden. Bei privaten Zufahrtsstrassen und Trottoirs ist die Räumung Sache des Hauseigentümers oder des Vermieters. Der Vermieter hat die Möglichkeit dies an seine Mieter zu übertragen. Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst, ist es also durchaus möglich, dass Dein Vermieter diese Pflicht an Dich weitergibt. Dies muss jedoch im Mietvertrag festgehalten sein.
Wenn von einem Gebäude Dachlawinen und Eiszapfen abgehen und dies eine Gefahr für Passanten darstellt, ist es Sache des Hauseigentümers, diese Gefahren zu beseitigen. Es muss dafür gesorgt sein, dass keine Schäden entstehen können. Dies kann man zum Beispiel durch einen Schneefänger oder durch das Entfernen von Schnee und Eis.
Das Aufstellen von Absperrungen oder Warnschildern reicht hier nicht aus.
Der Vermieter kann dem Mieter die anfallenden Kosten für die Räumung über die Nebenkosten in Rechnung stellen.
Wann?
Auch hier gibt es in den Gemeinden unterschiedliche Zeiten.
In der Regel müssen spätesten um 7 Uhr morgens Wege und Strassen geräumt sein. Am Abend geht die Räumpflicht bis 21 Uhr.
Dazwischen muss wenn nötig mehrfach am Tag geräumt werden. Informiere Dich am besten in Deiner Gemeinde, wie die Bestimmung dort lauten.
Darf ich Salz streuen?
Zu Beginn jeder Streu-Saison wird über die Benutzung von Streusalz debattiert.
Allgemeingültig ist in Sachen Streusalz nichts. Deshalb: Wenn Du unsicher bist, frag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Deines Wohnortes nach.
Beim privaten Einsatz von Streusalz, gillt es folgendes zu beachten:
- Umweltschutz: Bäume und Sträucher werden geschädigt. Das Spriztwasser und das salzige Abwasser führen zu Ablagerungen in den Blättern, Blüten und Trieben. Die Pflanzen können irgendwann kein Wasser mehr aufnehmen und verdursten.
- Bäume, die an den Strassen stehen erleiden Wurzelschäden und Grundwasser und Böden werden belastet.
- Die Pfoten von Hunden und Katzen werden wund und können sich entzünden.
- Salz greift unsere Schuhe, die Kleidung und Beton an.
Alternativen zum Streusalz
Auch wenn Du kein Salz benutzen möchtest, kannst Du streuen. Nachdem Du den Schnee geräumt hast, verwendest Du sogenannte abstumpfende Streumittel wie Split, Sand, Granulat oder Kies. Auch Asche aus dem Kamin oder Holzspäne eignet sich gut.