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Er umfasst den unmittelbaren Innenraum der Badewanne oder Duschwanne, beispielsweise bei Einsatz von Unterwasserleuchten. Dabei dürfen ausschliesslich Betriebsmittel mit Schutzkleinspannung bis maximal 12 Volt eingesetzt werden, welche ausdrücklich für die Installation im Wanneninnenbereich zugelassen sind.

Sie müssen mindestens in der Schutzart IP X7 eingestuft sein. Schutzkleinspannung bedeutet, dass ein Stromkreis mit geringer Spannung von Stromkreisen höherer Spannung gespeist wird, von diesen aber sicher getrennt sein muss.

Er definiert eine Fläche innerhalb der senkrechten Begrenzungen von Wanne oder Dusche. Ist keine Duschwanne vorhanden, gilt der Radius von 120 Zentimetern rund um den Brausekopf in Ruhelage. Die untere Begrenzung ist der Fussboden, nach oben hin wird eine waagerechte Fläche in 2,25 Metern Höhe über dem Fussboden angenommen.

Auch im Schutzbereich 1 dürfen nur Leuchten mit Schutzkleinspannung bis maximal 12 Volt zum Einsatz kommen. In den Bereichen 1 und 0 dürfen sich keine Transformatoren befinden.

Er grenzt mit einer Tiefe von 60 Zentimetern an Bereich 1 an. In den Bereichen 1 und 2 müssen Leuchten mindestens in die Schutzart IP X4 eingestuft sein, bei Geräten mit Strahlwasser, beispielsweise Massagedüsen, ist die Schutzart IP X5 erforderlich.

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