Entsorgungsservice
*Bitte beachte, dass wir nur Elektrogeräte annehmen können, die wir auch im Sortiment führen. Produkte die wir

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne findest Du auf Elektro- und Elektronikgeräten oder Batterien. Diese Produkte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe, deswegen bist Du gesetzlich verpflichtet, sie bei speziellen Sammel- oder Rücknahmestellen abzugeben und darfst sie nicht über den Hausmüll entsorgen.

Vor der Abgabe an einer Sammel- oder Rücknahmestelle beachte bitte:

  • Bei der Rückgabe von Informations- und Telekommunikationstechnik bist Du selbst dafür verantwortlich, dass Deine personenbezogenen Daten gelöscht werden.
  • Batterien und Akkus, die nicht vom Gerät umschlossen werden, musst Du entnehmen und gesondert der Batteriesammlung zuführen.
  • Leuchtmittel, die Du zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen kannst, musst Du vom Altgerät trennen und bei einer Sammelstellen für Leuchtmittel abgeben.

Durch diese getrennte Entsorgung trägst Du zum Schutz der Ressourcen und der Umwelt bei.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Co. erhältst Du beim Bundestamt für Umwelt.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Prinzipiell gilt: fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, einer Batterie oder Solarzellen – benötigen und keine Verwendung mehr haben, sind Altgeräte, also «E-Schrott». Im Zweifel hilft das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne, das sich auf dem Gerät befindet.

Ja. Wenn Du ein Altgerät entsorgen willst, kannst Du es einfach während der Öffnungszeiten in einem unserer Märkte abgeben.

Beachte hier aber, dass es sich um ein Gerät handeln muss, dass wir auch im Sortiment haben. Fernseher können wir zum Beispiel nicht annehmen.

Unter Kleingeräten versteht man Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge weniger als 50 cm. z.B. Akkuschrauber, Fernbedienungen, Heizlüfter etc.

Du kannst deine Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 50 cm auch bei einer Sammelstelle in Deiner Nähe zurückgeben. Deine nächstgelegene findest Du hier.

Bei der Rückgabe von Informations- und Telekommunikationstechnik bist Du selbst dafür verantwortlich, dass Deine personenbezogenen Daten gelöscht werden.

Nein. Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen werden, musst Du vor dem Versand oder vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle herausnehmen und der Batteriesammlung zuführen.

Nein. Leuchtmittel, die Du zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen kannst, musst Du vom Altgerät trennen und bei einer Sammelstelle für Leuchtmittel abgeben.

Gib Dein Leuchtmittel bei einer Sammelstelle von Take-e-back ab, Deine Nächstgelegene findest Du hier.

Unter Grossgeräten versteht man Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge über 50 cm, z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Kochfelder etc.

Wenn Du ein neues Grossgerät bei uns kaufst, kannst Du Dein Altgerät der gleichen Geräteart und mit – im Wesentlichen – gleichen Funktionen kostenlos bei uns zurückgeben.

Bring Dein Altgerät beim Kauf eines neuen Gerätes gleich mit und wir übernehmen die Entsorgung.

Nein. Wirf Batterien und Akkus nie in den Hausmüll, sondern in die Batterie-Sammelboxen im Handel. Verbraucherinnen und Verbraucher sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Sammelboxen sind überall dort vorhanden, wo Batterien verkauft werden, also auch in jedem HORNBACH Markt.

So wird zunächst mal verhindert, dass Schadstoffe in den Hausmüll und in die Umwelt gelangen. Ausserdem enthalten Batterien und Akkus viele wichtige Rohstoffe wie Stahl, Zink und Nickel. Eine Verwertung der Batterien ermöglicht die Rückgewinnung dieser Rohstoffe.

Selbstverständlich. Wie jeder Händler, der Batterien und Akkus verkauft sind auch wir verpflichtet die ausgedienten Batterien zurückzunehmen. Im Kassenbereich stehen dafür Sammelboxen bereit.

Nein. Bevor Du das Altgerät zur Sammelstelle bringst oder zurücksendest, musst Du die Batterie oder den Akku aus dem Gerät nehmen, sofern diese nicht vom Gerät umschlossen sind.

Durch diese getrennte Entsorgung trägst Du zum Schutz der Ressourcen und der Umwelt bei. Schadstoffe werden im Recyclingkreislauf eliminiert und Wertstoffe wie z.B. Stahl, Zink oder Nickel gewonnen.

Lithium-Batterien sind bei ordnungsgemässem Umgang sicher.
Bei unsachgemässer Benutzung und Lagerung können sie Brände verursachen. Verwende daher keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.

Ja. Es gibt wiederaufladbare Akku-Batterien. Wann immer möglich solltest Du diese den «Weg-Werf-Batterien» vorziehen.

Es gibt ein paar einfache Laderegeln. Wenn Du diese berücksichtigst, dann kannst Du Deine Akkus lange nutzen. Über diese Laderegeln kannst Du Dich bei der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) informieren.

Sollte der Akku/die Batterie einfach nur ausgelaugt sein und zeigt ansonsten keine Defekte, ist der Weg relativ einfach. Diese Akkus/Batterien kannst Du beim Händler, einer Sammelstelle oder dem Hersteller abgeben und natürlich in einem unserer HORNBACH Märkte. Insbesondere im Garantiefall solltest Du auf den Händler oder Hersteller zugehen.

Vor der Abgabe beachten:

  • Auch Akkus oder Batterien aus Elektroaltgeräten wie Akkuschrauber oder Fernbedienungen müssen getrennt entsorgt werden. Nimm die Batterie oder den Akku also vor der Entsorgung aus dem Gerät.
  • Klebe bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vorher die Pole mit Isolier- oder Klebeband ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden

  • beschädigtes oder erheblich verformtes oder aufgeblähtes Gehäuse
  • Anlaufstellen an Metallteilen der Batterie
  • Schmelzstellen am Kunststoffgehäuse
  • Erwärmung der Batterie in abgeschaltetem Zustand
  • Auslaufen der Batterie («schmieriger Film»)
  • Ablagerungen im Bereich der Pole

Stellst du einen Defekt an Deinem Akku oder Deiner Batterie fest, dann gib den Akku oder die Batterie mit Hinweis auf den Defekt in einem unserer HORNBACH Märkte, einem Wertstoffhof oder einer anderen Batterie-Sammelstelle ab.

Wichtig ist dabei, dass du auf den Defekt hinweist, damit das von diesen Batterien ausgehenden Risiko minimiert werden kann: Sie werden dann in speziellen brandsicheren Behältern an den Entsorgungsfachbetrieb übergeben.

Sollte der Akku in dem Mass beschädigt sein, dass bereits Rauch austritt oder es im inneren «knistert», rufe sofort die Feuerwehr. Es herrscht akute Brandgefahr!

Leuchtmittel sind zum Beispiel: Leuchtstofflampen kompakt oder stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LEDs.

Nein. Auch Leuchtmittel enthalten Schadstoffe, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen und Wertstoffe, die dem Kreislauf wieder zugeführt werden sollen. Daher bist du gesetzlich verpflichtet, Leuchtmittel an geeigneten Sammelstellen zurückzugeben. Eine Entsorgung im Hausmüll ist verboten.

Glühlampen und Halogenlampen dürfen im Hausmüll entsorgt werden. Wenn du dir aber nicht sicher bist, um welches Leuchtmittel es sich handelt, gib es bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

Du kannst Leuchtmittel in unseren HORNBACH Märkten abgeben oder Du gibst Dein Leuchtmittel bei einer Sammelstelle in Deiner Nähe ab.

Nein. Willst Du eine Leuchte entsorgen, die Leuchtmittel enthält, dann musst Du die Leuchtmittel entnehmen und der gesonderten Sammlung zuführen. Das gilt, wenn Du die Leuchtmittel zerstörungsfrei aus der Leuchte entnehmen kannst.

  • Fenster öffnen.
  • Anwesende Personen und auch Haustiere sollen den Raum verlassen.
  • Türen schliessen, nicht durch die Scherben laufen.
  • Den Raum für 15 Minuten gut lüften, gegebenenfalls Heizung oder Klimaanlage abschalten.
  • Erst dann mit Reinigungsmassnahmen beginnen.

  • Während des Reinigens das Fenster möglichst geöffnet lassen.
  • Keinen Besen oder Staubsauger verwenden!
  • Gummihandschuhe zum Schutz der Hände vor scharfen Glassplittern und vor dem Kontakt mit Quecksilber tragen.
  • Vorsichtig die größeren Stücke in ein luftdicht verschließbares Gefäß geben (z.B. ein leeres Konservenglas oder ein Einmachglas). Kleinere Glassplitter mit Karton oder steifem Papier zusammenzukehren und Reste wie Staub und feine Glassplitter mit feuchten Papiertüchern aufwischen.
  • Auf weichen Oberflächen verbleibende kleine Splitter und Stäube mit Klebeband aufnehmen.
  • Alle verwendeten Reinigungsutensilien und Gummihandschuhe in das Glasgefäß geben. Möglichst schnell entsorgen. Bis zur Entsorgung sicher aufbewahren. Diese Abfälle gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen bei der örtlichen Sammelstelle abgegeben werden. Sie sind genauso wie nicht zerbrochene defekte Kompaktleuchtstofflampen Sondermüll.
  • Im Anschluss an alle Reinigungsmaßnahmen den Raum noch einige Zeit lüften. Hände gründlich waschen.

Wisch den Teppich nicht mit feuchten Tüchern ab. Auch einen Staubsauger solltest Du nicht benutzen. Stattdessen solltest Du nach dem Aufsammeln der grösseren Bruchstücke vor allem mit Klebeband arbeiten.

Wenn den Teppich später das erste Mal wieder saugst, solltest Du danach den Staubsaugerbeutel wechseln.

Verwende keine älteren Staubsauger ohne Feinfilter. Wenn der Staubsauger das nächste Mal im Einsatz ist, sollte gut durchgelüftet werden.

Kleidungsstücke, Decken und Stoffe, die durch Glassplitter oder quecksilberhaltiges Pulver verschmutzt wurden, solltest Du je nach Verschmutzungsgrad entsorgen oder oberflächlich zum Beispiel mit Klebeband reinigen und dann waschen.

Schuhe, die in direkten Kontakt mit den Glassplittern oder dem quecksilberhaltigen Pulver gekommen sind, solltest Du mit feuchten Papiertüchern abwischen.

Stecke verwendete Papiertücher und Klebeband zur Entsorgung in das Glasgefäss.

Polyurethan-Schaumdosen (PU-Schaumdosen) gelten als Sondermüll und die stoffliche Verwertung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Daher dürfen PU-Schaumdosen auf keinen Fall in den Restmüll, Alumüll, Baumisch- oder Weissblechcontainer sowie ähnliches.

Du kannst gebrauchte PU-Schaumdosen in Deinem HORNBACH Markt kostenfrei zurückgeben.

Wirf Deine leeren bzw. gebrauchten Montage-Schaumdosen direkt in den dafür vorgesehenen Sammelbehälter in Deinem HORNBACH Markt. Dieser befindet sich dort, wo Du die Montage-Schäume findest.

Wir geben die Dosen an unseren Kooperationspartner zum Recyceln weiter, der sich um die Rückführung in den Produktionskreislauf kümmert. Zu über 95 % können die zurückgegebenen PU-Dosen dort verwertet werden, davon rund 80 % stofflich, denn die Dosen werden einschliesslich der Restinhalte recycelt.

Nein, auf keinen Fall einfach in den Ausguss leeren oder in den Müll werfen.

Dispersionsfarben, die zum Streichen meistens benutzt werden, enthalten einige Inhaltsstoffe wie Öle und Pigmente, die nicht in den Restmüll gehören.

Ja! Ist nur noch ein kleiner Rest Farbe übrig, dann kannst Du den offenen Eimer einfach draussen stehen lassen und die Farbe trocknen lassen.

Denn wenn die Farbe trocken ist, dann darf sie wiederum in den Hausmüll.

Also die getrocknete Farbe aus dem Eimer klopfen und im Restmüll entsorgen. Den leeren Farbeimer kannst Du dann als Plastikmüll entsorgen oder für etwas anderes weiterverwenden.

Tipp: Damit die restliche Farbe etwas schneller trocknet, kannst Du Sand dazumischen. Der beschleunigt das ganze etwas.

Hast Du grössere Mengen an Farbe übrig, dann solltest Du die Farbe im Originalbehälter zurückbringen. Diese kannst Du beim Händler, einer Sammelstelle oder dem Hersteller abgeben und natürlich in einem unserer HORNBACH Märkte.

Viele Gemeinden führen Sammlungen für Sonderabfälle durch. Informiere Dich hierfür einfach im Abfallkalender oder bei Deiner Gemeinde.